Sehr geehrte Kunden

Das für Markenrecht zuständige Appellationsgericht Basel-Stadt hat uns im Rahmen einer von der Schweizer Informatik Gesellschaft beantragten Sofortmassnahme bis auf Weiteres untersagt, die Markenzeichen ICDL und ECDL zu verwenden. Wir sind mit diesem Entscheid nicht einverstanden und werden unverzüglich beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen diesen nach unserer Meinung ungerechten und unverhältnismässigen Massnahmenentscheid einreichen.

Das Gericht stützt sich bei seinem Entscheid auf eine Legalprognose zur Gültigkeit der Kündigung unserer Markenlizenz. Ein endgültiger, höchstrichterlicher Entscheid zur Gültigkeit der Kündigung, welche Gegenstand unserer ursprünglichen Anfechtungsklage ist, ist nach wie vor ausstehend.

Die verhängte Sofortmassnahme bleibt bis zum Anlaufen des Beschwerdeverfahrens beim Bundesgericht wirksam. Daher müssen wir den Prüfungsbetrieb per sofort unterbrechen und können einstweilen auch keine neuen ICDL Zeugnisse mehr ausstellen. Die von Ihnen bei uns erworbenen ICDL IDs sind weiterhin gültig und sie haben gemäss den Regeln des internationalen Programms einen Anspruch darauf, laufende Zertifizierungen abzuschliessen; bereits ausgestellte Zeugnisse bleiben via OnLine Profil abrufbar.

Wir werden Ihnen die Aussetzung beziehungsweise die von uns angestrebte Aufhebung des Geschäftsverbotes und die Wiederaufnahme des Betriebes unverzüglich kommunizieren.

Es tut unserem Team ausserordentlich leid, auf diese Weise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber den Kandidaten und den beteiligten Schulen vorübergehend gehindert zu werden.

Mit freundlichen Grüssen
das Team der Digital Literacy AG